10.3.14 Die Beklagte führt aus, sie habe die Aktien verkauft, um damit ihre täglichen Ausgaben zu decken. Sie habe im Jahr 2016 keine Dividendenzahlungen erhalten. Zudem sei sie mit Urteilen des Kantonsgerichts Zug vom 8. September und 17. November 2015 zur Leistung von Prozesskostenvorschüssen von total CHF 80'900.00 (= CHF 55'900.00 + CHF 25'000.00) verpflichtet worden. Auch habe sie dem Kläger vom 9. Februar bis November 2016 Unterhaltsbeiträge von total CHF 63'467.25 bezahlen müssen. Schliesslich seien auch bei ihr selber Anwalts- und Gerichtskosten angefallen.