10.3.12 Entgegen den Ausführungen des Klägers entsprechen die per 1. Januar 2016 zugeteilten 15 PPU's nicht 657'879 (= 1/6 von 3'947'274 Aktien), sondern 610'407 Aktien der S.________AG (entscheidend ist das Umtauschverhältnis im Zeitpunkt des Börsengangs der S.________AG [act. 93/235; act. 102 Rz 3.1.5]). Insgesamt sind mithin 610'407 Aktien der S.________AG der Errungenschaft der Beklagten zuzuordnen. Seite 51/65