Dieser Gewinn, welcher alsdann als Vergütung ausgerichtet wird, wird während der Vesting-Periode durch die Arbeit des betreffenden Mitarbeiters (mit)geschaffen, wobei e s sich in der Regel nicht eruieren lässt, welche Wertsteigerung wann und aufgrund welcher Handlungen entstanden ist. Dauert die Vesting-Periode über die Begründung des Güterstandes hinaus, ist in zeitlicher Hinsicht pro-rata-temporis auszuscheiden, welcher prozentuale Anteil der variablen Vergütung zwischen der Einräumung bzw. Entstehung des (bedingten) Rechts bzw. Forderung und dem unwiderruflichen Rechtserwerb während des Güterstands