erwähnt, besteht der wirtschaftliche Wert für den Begünstigten im möglichen Gewinn, der mit Wirkung der Ausübung entsteht, durch die Differenz zwischen dem Wert des Titels im Zeitpunkt der Ausübung und des Preises, welche im Zeitpunkt der Zuteilung im Voraus bestimmt wurde. Dieser Gewinn, welcher alsdann als Vergütung ausgerichtet wird, wird während der Vesting-Periode durch die Arbeit des betreffenden Mitarbeiters (mit)geschaffen, wobei e s sich in der Regel nicht eruieren lässt, welche Wertsteigerung wann und aufgrund welcher Handlungen entstanden ist.