Die Gewährung erfolgt entweder an alle oder nur einen bestimmten Kreis der Mitarbeiter. In der Regel erfolgt die Gewährung unentgeltlich oder zumindest zu Vorzugsbedingungen, direkt durch die arbeitgebende (oder eine dieser nahe stehende) Gesellschaft. Mitarbeiteraktien können aufschiebend bedingt ausgestaltet werden und insbesondere einer Vesting-Periode unterliegen bzw. an (in der Zukunft liegende) objektive Leistungsziele geknüpft werden (Portmann, Mitarbeiterbeteiligung, Mitarbeiteraktien und Mitarbeiteroptionen im schweizerischen Arbeitsrecht, 2005, S. 38).