10.3.3 Den Zeitpunkt, in welchem die Option zum Erwerb von Aktien eingeräumt wird, bezeichnet man als Zuteilungsdatum (engl. "grant date"). Wird im Optionsplan eine Vesting-Periode vorgesehen, bezeichnet man damit die Wartefrist zwischen der Zuteilung der Optionen und deren unwiderruflichem Rechtserwerb, in welchem die zugeteilten Aktien sozusagen "verdient" werden müssen. Ist die Option während eines bestimmten Zeitraums ausübbar, wird diese Zeitspanne als Ausübungsperiode bezeichnet (engl. "excercise period"). Das Datum bis zu welchem die Optionen ausgeübt werden können, wird Ablaufdatum (engl. "expiry date") genannt.