10.3.2 Durch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme erhalten Mitarbeiter die Möglichkeit, sich im Rahmen der Gesamtvergütung am Erfolg oder am Kapital der Gesellschaft zu beteiligen. Mit der Einräumung solcher Mitarbeiteraktien werden mehrere Zwecke verfolgt: Erhöhung der Attraktivität der Gesellschaft als Arbeitgeber für hoch qualifizierte Arbeitskräfte, Motivation der Mitarbeiter, indem diese von dem durch sie geschaffenen Wert profitieren können, Bindung des Kaders an die Gesellschaft sowie Gleichschaltung der Ziele der Angestellten, der Aktionäre und des Managements (BGE 130 III 495 E. 4.1).