Die Zuteilung sei rückwirkend, aufgrund der guten Arbeitsleistung der Beklagten vor dem 1. Januar 2006, also noch vor der Eheschliessung der Parteien, erfolgt. Da es sich beim HPPP um ein spezielles Programm gehandelt habe, habe der Genehmigungsprozess der neuen "Aktienart" bis ins Jahr 2007 gedauert (act. 27 Rz 63.4). Nachfolgend ist zu prüfen, ob die letzten 15 PPU's als Errungenschaft oder Eigengut der Beklagten in der güterrechtlichen Auseinandersetzung zu berücksichtigen sind. Seite 46/65