___ – Börsengeschäfte" (act. 27/67) kann entgegen den Ausführungen des Klägers nicht entnommen werden, dass der Kläger in dieser Zeit Verluste eingefahren hat, zumal der Saldo von USD 738'627.18 zu Beginn des Jahres 2012 auf USD 875'746.18 am Ende des Jahres 2012 anstieg. Die Schuld ist mithin dem Eigengut des Klägers zuzuordnen. 9.8 Zusammengefasst bestanden am 16. November 2012 auf Seiten des Klägers folgende Vermögenswerte: Eigengut: Passiven: Schuld gegenüber U.________AG CHF 475'000.00 Seite 44/65