9.7 Auf der Passivseite ordnet der Kläger eine Schuld in der Höhe von CHF 475'000.00 seiner Errungenschaft zu (act. 101/204). Die Schuld sei nach der Gründung der T.________ im Jahr 2010, und damit während der Ehe entstanden (act. 21 Rz 92.2). Die Beklagte entgegnet, der Kläger habe sich vermutungsweise strafrechtlich relevant verhalten, weshalb gegen ihn ein Verfahren hängig sei. Der Schaden sei von der Gegenpartei auf dem Zivilweg geltend gemacht worden.