9.6 Den Bestand und den Wert des Hochzeitstafelsets von Wedgewood im Wert von CHF 20'000.00, welches die Parteien zur Hochzeit erhalten haben sollen, und welches gemäss Ausführungen des Klägers Errungenschaft darstellen soll (act. 21 Rz 88), hat der Kläger nicht substantiiert dargelegt, zumal die Beklagte sowohl den Wert des Tafelservices als auch ihren Besitz bestreitet (act. 27 Rz 70).