In Bezug auf den Volvo macht der Kläger widersprüchliche Ausführungen. So führt er einerseits den Wert des Volvos in seiner Zusammenstellung mit CHF 4'200.00 auf (act. 21 Rz 82.3), behauptet aber in derselben Rechtsschrift, der Volvo sei zu einem Preis von CHF 16'500.00 gegen ein Leasingfahrzeug eingetauscht worden (act. 21 Rz 93.3). Die Beklagte entgegnet dem, der Volvo sei nach Anordnung der Gütertrennung für CHF 14'500.00 verkauft worden (act. 27 Rz 62.2; act. 40 Rz 145). Gemäss Kaufvertrag über den Land Rover wurde der Volvo am 24. Dezember 2013 als Eintauschwagen für CHF 14'500.00 in Zahlung gegeben (act. 21/113;