Das Konto des Klägers bei der AJ.________AG wies am 30. November 2012 (Saldo per 16. November 2012 lässt sich anhand des Beleges nicht ermitteln) einen Saldo von CHF 2'447.33 (act. 11/33) aus. Der Kontostand des AM.________ Kontos per 16. November 2012 lässt sich ebenfalls nicht eruieren (act. 11/34). Der Kontostand schwankte jedoch über das ganze Jahr 2012 hinweg zwischen CHF 997.05 und CHF 1'025.15, weshalb auf die Angabe des Klägers in der Steuererklärung 2012 von CHF 999.00 abzustellen ist (act. 1/8 Wertschriften- und Guthabenverzeichnis).