Die Beklagte macht ihrerseits Amortisationen der Hypothek geltend. Sie habe nach der Gütertrennung die Hypothek weiter amortisieren müssen. Seit dem 2. Juli 2014 habe sie alle drei Monate eine Amortisationszahlung in der Höhe von CHF 4'500.00 leisten müssen. Es würde sich dabei um Investitionen handeln, die zu berücksichtigen seien (act. 27 Rz 68.1). Es ist richtig, dass die Beklagte verpflichtet ist, pro Quartal CHF 4'500.00 der 1. Hypothek zu amortisieren (act. 93/2). Der Betrag von CHF 67'500.00 für die Zeitspanne von Juli 2014 bis Ende 2017 (act. 93/1a) ist denn auch belegt (act. 24/163) und wird vom Kläger anerkannt (act.