Der Kläger führt aus, er habe mit CHF 320'000.00 des Verkaufserlöses seiner vorehelichen Liegenschaft eine Hypothek der ehelichen Liegenschaft freiwillig amortisiert. Dem Eigengut des Klägers stehe mithin eine Ersatzforderung in der Höhe von CHF 320'000.00 (zzgl. Mehrwert) zu (act. 21 Rz 87.4). Die Beklagte bestreitet dies (act. 27 Rz 69.4). Es trifft zwar zu, dass der Kläger am 15. Juni 2011 eine Zahlung von CHF 320'000.00 auf das gemeinsame Hypothekarkonto bei der AI.________ mit dem Vermerk "freiwillige Amortisation" leistete (act. 1/13; act.