Amortisationen ersetzen nur die Hypothek und ändern – unabhängig davon, aus welcher Gütermasse sie geleistet werden – an der Zuteilung des Miteigentumsanteils nichts. Allerdings handelt es sich bei Amortisationen gegebenenfalls um nachträgliche Investitionen entweder der anderen Gütermasse des Eigentümers (Art. 209 Abs. 3 ZGB) oder des Nichteigentüme r- Ehegatten (Art.