Das Verhältnis zwischen Eigengut (CHF 30'000.00) und Errungenschaft (CHF 10'000.00) beträgt 3/4 zu 1/4. Dementsprechend ist dem Eigengut CHF 43'180.00 und der Errungenschaft CHF 14'394.00 des Mehrwertes der Hypothek anzurechnen. Der Kläger hat ausschliesslich Errungenschaft zur Finanzierung aufgewendet, weshalb der ihm zufallende Mehrwert von CHF 57'574.00 seiner Errungenschaft hinzuzurechnen ist.