Total Ansprü- ER Mann EG Frau ER Frau che 507'263 88'003 29'335 Sind die zum Erwerb von hälftigem Miteigentum geleisteten Beiträge nicht gleich hoch und hat mindestens ein Ehegatte Eigengut investiert, so muss von einer Investition des einen Ehegatten in den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten ausgegangen werden. Die Klägerin hat ihren Miteigentumsanteil mit einem BVG-Vorbezug, einem Vorbezug der Säule 3a und Seite 39/65