An der Parteibefragung führte die Beklagte aus, der Betrag von CHF 262'700.00 sei direkt vom Kläger an AL.________ für die Liegenschaft bezahlt worden. Sie würde immer noch nicht verstehen, woher dieses Geld ursprünglich komme. Sie wisse nur, dass der Kläger diesen Betrag einbezahlt habe (act. 93 S. 14 Rz 4). Aus dem Bankauszug des gemeinsamen Kontos der Parteien bei der AI.________ (Konto-Nr. .________) geht zwar hervor, dass der Kläger am 14. April 2011 CHF 262'700.00 auf dieses Konto überwies (act. 1/12). Der Betrag wurde am selben Seite 37/65