Heute betrage die Hypothek CHF 1'657'500.00. Da beide Parteien in ihrer Berechnung mit einer hypothekarischen Belastung von aktuell CHF 1'657'500.00 rechnen (act. 27/163; act. 93/1a–1b; act. 101/203–204) und der Kläger keine gestaffelte Mehrwertberechnung aufgrund getätigter Amortisationen der Hypothek (vgl. dazu unten E. 9.1.8 und E. 9.1.16) beantragt, ist vorliegend von einer hypothekarischen Belastung von CHF 1'657'500.00 auszugehen. Der Kläger leistete unbestrittenermassen einen BVG-Vorbezug von CHF 118'462.50 sowie einen Vorbezug aus der 3. Säule von CHF 14'988.80 (act.