Pra 2006 Nr. 145; BGE 141 III 145 E. 4.3.1). Seite 36/65 9.1.7 Aus den eingereichten Belegen geht die hypothekarische Belastung im Zeitpunkt des Erwerbs der Liegenschaft nicht hervor (act. 1/10; act. 1/12). Beide Parteien führen aus, sie hätten die Liegenschaft im Jahr 2009 und 2010 mit der 2. und 3. Teilzahlung mit einer Hypothek von CHF 1'588'000.00 sowie den Vorbezügen der beiden Parteien (vgl. dazu nachfolgend) finanziert. Die 4. Teilzahlung sei mit einer Hypothek von CHF 232'000.00 sowie Eigenmitteln finanziert worden (act. 21 Rz 86.2 und Rz 86.4; act. 1/10). Heute betrage die Hypothek CHF 1'657'500.00.