Dies werde in der technischen Entwertung (der Altersentwertung) wiedergegeben (act. 79b Ziff. 2.1–2.4). Die Schlussfolgerung des Gutachters, dass das Gebäude zwar insgesamt einen gehobenen Standard aufweise, jedoch der Ausbau nicht luxuriös gestaltet sei, was sich insbesondere in der Anzahl, Grösse und Ausstattung der Nasszellen zeige, ist schlüssig und nachvollziehbar. Auch zur Frage, weshalb der Gutachter von einem Quadratmeterpreis von CHF 1'444.00 ausgegangen sei, hat der Gutachter in seinem ergänzenden Bericht klar und überzeugend Stellung genommen, indem er ausführte, der Wert einer unbebauten Zelle verringere sich Seite 35/65