9.1.4 Entgegen den Ausführungen des Klägers wurde die aktuelle Marktlage sowohl in N.________ allgemein, als auch H.________ im Besonderen vom Gutachter berücksichtigt (act. 79b Ziff. 1). Der Gutachter führte auf die Ergänzungsfrage des Klägers betreffend die aktuelle Marktlage aus, die vom Kläger angegebenen Verkaufspreise der Liegenschaften AD.________ (CHF 3,3 Mio.) und AE.________ (CHF 3,5 Mio.) seien durch den Kläger nicht nachgewiesen worden, da die Liegenschaften nie öffentlich ausgeschrieben worden seien.