Die Nachfrage müsse entsprechend miteinbezogen werden. Zudem basiere die Bewertung der Liegenschaft auf einem viel zu tiefen Quadratmeterpreis. Die Erklärung des Gutachters, dass sich der Wert eines Grundstücks mit einer Überbauung verringere, sei nicht schlüssig. Aus all diesen Gründen sei von einem aktuellen Verkehrswert der ehelichen Liegenschaft von mindestens CHF 3 Mio. auszugehen (act. 101 Rz 32–40). Seite 34/65