9.1.1 Der Kläger kritisiert das Verkehrswertgutachten insbesondere aufgrund der fehlenden Beachtung der aktuellen Marktlage in N.________. Der Verkehrswert falle daher viel zu tief aus. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Gutachter den Verkehrswert der Liegenschaft fast 10 % tiefer einschätze als der Kaufpreis zuzüglich der getätigten wertvermehrenden Investitionen.