101 Rz 30). Die Beklagte beantragt, sie sei zu verpflichten, dem Kläger maximal CHF 72'803.20 (eventualiter maximal CHF 1'233'953.65) zu bezahlen, abzüglich der seit Juli 2018 geleisteten Amortisationszahlungen der Hypothek sowie der seit Januar 2018 aufgelaufenen Zahlungen für die Einlagerung der Möbel des Klägers bei I.________ (act. 102, Rechtsbegehren Ziff. 16).