Trotz der Hinweise auf eine ungünstige Formulierung im Motivationsschreiben war der Kläger nicht gewillt, diese Formulierung zu ändern. Auch an der Formulierung "In einem persönlichen Gespräch bin ich gerne bereit Ihnen über meine Aktivitäten für die Zeit nach 2012 bis heute Auskunft zu geben" hat der Kläger trotz Kritik der Gerichte bis zuletzt (vgl. Bewerbung Nr. 477) festgehalten. Im Weiteren enthalten die Motivationsschreiben diverse Grammatikfehler: