Die gewählte Formulierung vermittelt einem potentiellen Arbeitgeber eine falsche Vorstellung. Die Kinder wurden bereits während des Zusammen-lebens unter der Woche vier Tage in der Krippe betreut. Nach der Trennung der Parteien wurde die Obhut über die Kinder unbestrittenermassen der Mutter zugeteilt. Der Kläger war somit nicht mehrheitlich mit der Kinderbetreuung beschäftigt (vgl. oben E. 6.2.5.2).