6.3.5 In qualitativer Hinsicht fällt positiv auf, dass der Kläger ab der Bewerbung Nr. 417 vom 19. September 2016 das Motivationsschreiben sowohl inhaltlich als auch in Bezug auf die Formatierung angepasst hat. So hat er beispielsweise das angeschriebene Unternehmen im ersten Absatz ("[…], die im Internet der Homepage der [Name der entsprechenden Firma] ausgeschrieben ist […]") namentlich erwähnt.