6.3.2 Die Beklagte bestreitet die Ernsthaftigkeit dieser Bewerbungen. In der Zeit vom 9. Februar 2016 bis 22. Dezember 2017 habe der Kläger nur 78 neue Bewerbungen geschrieben, was vier Bewerbungen pro Monat entspreche. Die Bemühungen, eine neue Stelle zu finden, seien damit offensichtlich unzureichend. Überdies falle auf, dass der Kläger sich während fünfeinhalb Monaten nicht beworben habe. Diese Lücke sei nicht nachvollziehbar. Das Foto auf dem Lebenslauf weise eine schlechte Bildqualität auf und sei verzerrt. Dies mache keinen positiven und einladenden Eindruck auf einen potentiellen Arbeitgeber.