Mit Eingabe vom 9. Februar 2016 stellte der Kläger ein Gesuch auf Abänderung des Eheschutzentscheides und führte aus, er habe trotz intensiven Suchbemühungen – entgegen der Annahme des Obergerichts – keine Anstellung finden können. Der Entscheid der Einzelrichterin vom 29. Juli 2016 wies auf verschiedenste Mängel der Bewerbungen hin, sprach Seite 28/65