21 Rz 19.3). Alle vom Kläger beantragten Zeugen haben bereits eine schriftliche Stellungnahme zuhanden des Klägers abgegeben, die dieser als Belege eingere icht hat. Zudem dürften den Zeugenaussagen von W.________, X.________, Y.________, Z.________ und AA.________ aufgrund ihrer Nähe zum Kläger (alle bezeichnen sich als Freunde des Klägers) höchstens geringer Beweiswert zukommen.