Aus den eingereichten Rechnungen der Kinderkrippe V.________ ist ersichtlich, dass die Kinder bis Oktober 2011 vier Tage pro Woche in der Kinderkrippe betreut wurden. Danach reduzierte sich die Betreuung durch die Kinderkrippe noch auf zwei bis drei Tage pro Woche (act. 27/59–63). Eine Reduktion der Drittbetreuung der Kinder aufgrund der Aufgabe der Arbeitstätigkeit durch den Kläger per 23. Januar 2009 ist nicht ersichtlich, zumal die Kinder ab Februar 2009 weiterhin von Montag bis Donnerstag die Kinderkrippe besuchten und der Kläger nach der Aufgabe seiner Festanstellung die T.________ gründete.