• Diverse Rechnungen Liegenschaftenunterhalt: Die Beklagte reicht diverse Reparaturrechnungen für Waschmaschine, Storen, Flachdach, etc. ein (act. 5/20 im Verfahren ES 2017 670). Dabei handelt es sich nicht um wiederkehrende Aufwendungen, sondern u m einmalige Reparaturarbeiten, die nicht im Bedarf berücksichtigt werden können. Solche Rechnungen sind mit dem doppelten Grundbetrag abgedeckt. • Telekommunikation: Kosten für Telekomunikation und Internet sind bereits im doppelten Grundbetrag enthalten. 6. In einem nächsten Schritt sind die Einkommen der Parteien zu ermitteln.