• Deutschkurs: Die Beklagte besucht Deutschlektionen und macht dafür CHF 395.00 pro Monat geltend. Belegt sind Kosten im Jahr 2017 von CHF 4'720.00, mithin monatlich CHF 393.00 (= CHF 560.00 [act. 102/256a] + CHF 480.00 [act. 102/256b, ohne Kosten für das Buch] + CHF 3'680.00 [act. 102/256c]), welche der Beklagten im Bedarf anzurechnen sind.