Der vom Kläger eingereichte Auszug seiner Kreditkartenabrechnung weist einen Aufenthalt im Palace Hotel Gstaad im Wert von CHF 7'629.40 aus (act. 34/178). Die weiteren Vorbringen der Beklagten, wonach die Reise in die dominikanische Republik und nach Florida nur gemacht wurde, weil die Beklagte ihre Stelle bei der S.________AG aufgegeben und sich die Familie eine Familienauszeit habe nehmen wollen, ist in Bezug auf die Feststellung der bisherigen Auslagen für Reisen grundsätzlich ohne Belang.