21 Rz 73.1). Die Beklagte entgegnet, es treffe zwar zu, dass die Familie kurz vor der Trennung etwas häufiger gereist sei, weil die Ehe bereits gekrieselt habe und die Parteien so versucht hätten, die Ehe am Leben zu erhalten. Es sei zu berücksichtigen, dass die Beklagte bis im September 2011 nur über vier Wochen Ferien pro Jahr verfügt habe. Die Parteien hätten davon jeweils eine Woche in England, eine Woche in den Skiferien, wobei die Parteien üblicherweise eine Ferienwohnung gemietet hätten, und zwei Wochen an der Sonne verbracht.