• Ferien: Der Kläger beantragt die Anrechnung von CHF 1'900.00 für Ferien, da die Familie überdurchschnittlich viel gereist sei (act. 101 Rz 8). So habe die Familie im Jahr 2011 im Januar vier Tage in Gstaad im Hotel Palace verbracht, im Februar seien sie nach Hampshire, England, gereist und Ostern hätten sie in Cernobbio in einem Luxushotel verbracht. Zudem seien sie für zwei Wochen nach Enland geflogen. Im Juli seien sie zwei Wochen in St. Maxime und eine Woche in Opio in der Provence gewesen, sowie von Mitte Oktober bis Mitte Dezember acht Wochen in der dominikanischen Republik und in Florida (act. 21 Rz 73.1).