• Fahrzeug: Der Kläger beantragt die Anrechnung von CHF 800.00 (act. 1 Rz 48 im Verfahren ES 2017 670). Die Prämien für die Motorfahrzeugversicherung von monatlich CHF 283.00 sowie die Verkehrssteuer von monatlich CHF 43.00 sind ausgewiesen (act. 1/28 im Verfahren ES 2017 670). Was die geltend gemachte Leasingrate von monatlich CHF 689.30 anbelangt, handelte es sich um ein Leasing über 48 Monate, welches am 1. Januar 2014 begann und demnach seit Januar 2018 abbezahlt ist (act. 1/23). Die Leasingraten sind dem Kläger mithin nicht im Bedarf anzurechnen. Weitere Fahrzeugkosten hat der Kläger nicht geltend gemacht.