Es ist diesbezüglich von den Kosten des Jahres 2017 von monatlich CHF 39.00 auszugehen (act. 1/26 im Verfahren ES 2017 670). Die Krankenkassenprämien der Beklagten und von F.________ und G.________ sind belegt (act. 5/23a–23b im Verfahren ES 2017 670). • Ungedeckte Behandlungskosten: Die Beklagte macht ungedeckte Zahnarztkosten von monatlich CHF 83.00 geltend (act. 5 S. 39). Die von ihr eingereichten Zahnarztrechnungen datieren aus den Jahren 2013 bis Mitte 2015 (act. 5/24 im Verfahren ES 2017 670). Aktuelle Rechnungen aus den Jahren 2016 bis 2018 hat die Beklagte nicht eingereicht. Die Kosten sind mithin nicht genügend substantiiert.