• Krankenkasse: Die Krankenkassenprämien der Grundversicherung des Klägers für das Jahr 2018 in der Höhe von CHF 349.00 sind ausgewiesen (act. 1/25 im Verfahren ES 2017 670). Der Kläger führt aus, er habe seine Zusatzversicherung kündigen müssen, da diese von der Sozialhilfe nicht übernommen werde. Die Zusatzversicherung gehöre jedoch aufgrund des gehobenen Lebensstandarts während der Ehe zu seinem Bedarf (act. 1 Rz 30 im Verfahren ES 2017 670). Dem Kläger sind die Prämien der Zusatzversicherung anzurechnen. Es ist diesbezüglich von den Kosten des Jahres 2017 von monatlich CHF 39.00 auszugehen (act. 1/26 im Verfahren ES 2017 670).