• Gartenunterhalt: Die Beklagte macht Kosten von CHF 376.00 pro Monat für Gartenunterhalt geltend (act. 5/17 im Verfahren ES 2017 670). Die auf der Abrechnung des Gärtners enthaltenen Kosten für Material sind jedoch nicht zu berücksichtigen. Zudem ist der Gesamtaufwand für den Gärtner auf zwölf und nicht nur auf fünf Monate zu verteilen. Dies Seite 19/65 ergibt monatliche Kosten für den Gartenunterhalt von CHF 133.00 (= CHF 1'600.00 [40 Std. x CHF 40.00] / 12 Monate).