Die Wohnkosten der Beklagten von total 4'317.00 (= CHF 4'010.00 Hypothek ohne Amortisation [act. 5/12b] + CHF 236.00 Wasser und Strom [act. 5/13 im ES 2017 670] + CHF 71.00 Gebäudeversicherung [act. 5/15 im ES 2017 670] alle im Verfahren ES 2017 670) sind belegt. Davon ist rund ein Drittel (= CHF 1'440.00) für die Wohnkosten der beiden Kinder in Abzug zu bringen (Jungo/Aebi-Müller/Schweighauser, Der Betreuungsunterhalt, Das Konzept - die Betreuungskosten - die Unterhaltsberechnung, in FamPra.ch 01/2017, S. 175). Für die Amortisation der Festhypothek bezahlt die Beklagte monatlich CHF 1'500.00 (act. 5/12b im Verfahren ES 2017 670).