ES 2017 670). Dem entgegnet die Beklagte, der Kläger habe keinen Anspruch darauf, eine Wohnung zu mieten, welche den Komfort eines Hotels biete. Mietkosten von CHF 3'700.00 seien schlichtweg überrissen. Ein Mietzins von maximal CHF 1'800.00 sei angemessen (act. 1 Rz 20 und Rz 34 im Verfahren ES 2017 670). Gemäss Mietvertrag beträgt die monatliche Miete des Klägers inkl. Nebenkosten CHF 3'700.00 (act. 1/18 im Verfahren ES 2017 670). Weitere Nebenkosten hat der Kläger im vorliegenden Verfahren nicht belegt.