• Wohnkosten inkl. Nebenkosten: Der Kläger beantragt die Anrechnung von Wohnkosten in der Höhe von CHF 4'000.00 (inkl. Nebenkosten) pro Monat. Zur Begründung verweist er auf das Urteil des Obergerichts Zug vom 12. August 2014 (Verfahren Z2 2014 20 und Z2 2014 21) und reicht als Beleg den Mietvertrag ein (act. 1/18 im Verfahren ES 2017 670). Der Kläger begründet die hohe Miete damit, dass diese dem ehelichen Standard entspreche. Die Beklagte bewohne ein 7,5-Zimmer-Haus, welches die Parteien während der Ehe erworben hätten und daher zum ehelichen Standard gehört habe.