5.4 Die am tt.mm.2006 geschlossene Ehe der Parteien hat bis zur tatsächlichen Trennung im mm.2012 (vgl. act. 27 Rz 45) rund sechs Jahre gedauert und aus ihr sind zwei gemeinsame Kinder hervorgegangen. Es ist daher von einer lebensprägenden Ehe auszugehen und die Parteien haben grundsätzlich Anspruch auf Fortführung des zuletzt gemeinsam gelebten Standards.