3.3.2 In Bezug auf die Kommunikation der Eltern betreffend die Organisation und Gestaltung des Besuchs- und Ferienrechts wird im Gutachten festgehalten, dass diese fast ausschliess lich über die Anwälte der Eltern laufe. Der Besuchswochenendplan, der gerichtlich festgelegt worden sei, erweise sich als hilfreich (act. 78a S. 27). Aufgrund der Einschätzungen der Gutachter sind klar festgelegte Betreuungspläne mit fest strukturierten Zeiten festzulegen, um die Diskussionen zwischen den Eltern zu verringern.