Seite 12/65 häufen würden. Den Schlussfolgerungen der Gutachter, wonach eine alternierende Obhut, wie es sich der Kindsvater wünscht, aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre zumindest initial, möglicherweise auch auf längere Sicht schwierig realisierbar sein dürfte, ist zu folgen. Die gutachterliche Empfehlung, die Hauptbetreuung der Kinder bei der Kindsmutter zu belassen (act.