Aus dem seit langem und intensiv auf gerichtlichem Weg geführten Elternkonflikt würden sich in einer Konsensfindung erhebliche Schwierigkeiten ergeben, was die konkrete Betreuung der Kinder und die Ausdehnung der Kontakte beim Kindsvater anbelange. Ein Minimum an Kooperation und Bemühen um eine konstruktive, angst- und wertfreie Kommunikation zwischen den Eltern zu erreichen, scheine trotz fachlicher Unterstützung seit fünf Jahren nicht zu gelingen, obwohl beide Eltern gute persönliche Ressourcen haben würden. Es sei fraglich, ob die Konsensfähigkeit beider Eltern je wieder möglich sei.