Die minimale Kommunikation mittels SMS funktioniere nur deshalb, weil durch Gerichtsentscheide und Entscheide der KESB das Besuchs - und Ferienrecht bis ins letzte Detail geregelt sei. Im Rahmen der alternierenden Obhut müsse die Kommunikation zwischen den Parteien aber sehr viel ausgedehnter erfolgen. Die Eltern müssten sich grundsätzlich über jede Einzelheit im Alltag der Kinder einigen können. Dies sei schlichtweg unmöglich. Dem Bedürfnis der Kinder, den Vater mehr zu sehen, werde mit der heute gelebten Besuchsrechtsregelung bereits Rechnung getragen (act. 102 Rz 1.2.7). Zudem würden die Kinder ihren Lebensmittelpunkt in N._____